Wir beherrschen alle Details Ihrer Immobilie, vermitteln die richtigen Käufer und sorgen dafür, dass Ihre Zeit für Sie bleibt.
Bei freistehenden Gebäuden kaufen wir ein privates Grundstück und führen das Projekt nach speziellen Wünschen aus.
Wir fördern Ihr Projekt mit einem effektiven Projektablauf und steigern mit den richtigen Schritten Ihren Gewinn und Ihr Projektprestige.
Wir erstellen praxisnahe, zielgerichtete und sorgfältig vorbereitete Projekte, die Ihnen Vorteile verschaffen. Wir bieten Immobilien- und Investitionsberatung in allen Regionen des Landes, insbesondere in der Ägäis-Region, mit unserer innovativen Vision.
Immobilien und Investitionen
Wir erstellen praxisnahe, zielgerichtete und sorgfältig vorbereitete Projekte, die Ihnen Vorteile verschaffen. Wir bieten Immobilien- und Investitionsberatung in allen Regionen des Landes, insbesondere in der Ägäis-Region, mit unserer innovativen Vision.
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TCIP steht für "Natural Catastrophe Insurance Institution" (Versicherungsanstalt für Naturkatastrophen) und wurde im Jahr 2000 gegründet, um zu verhindern, dass sich die durch das Gölcük-Erdbeben vom 17. August 1999 verursachten großen Schäden wiederholen. Die TCIP-Versicherung ist für alle, die ein Haus und einen Arbeitsplatz besitzen, obligatorisch.
Zunächst wird geprüft, ob für das zu erwerbende Haus eine Eigentumsurkunde vorliegt und ob es in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Es wird geprüft, ob eine Hypothek, ein Pfandrecht oder eine einschränkende Situation in den Grundbucheintragungen des zu erwerbenden Hauses beim Grundbuchamt der Region, zu der das Haus gehört, vorhanden ist. Wenn es einen Bezirk / eine Gemeinde gibt, zu dem/der das Haus gehört, werden der Status in den Plänen und die geologische Struktur der Region durch Angabe der Grundstücks-, Insel- und Parzellennummern des Hauses bei der Stadtverwaltung in Erfahrung gebracht. Wenn die Informationen vollständig sind, wird der Verkauf aus der Eigentumsurkunde realisiert. Notarielle Verkäufe sind in der Eigentumsurkunde nicht gültig.
Wenn der Eigentümer der Immobilie die Immobilie nutzen muss, kann er den Mieter innerhalb eines Monats nach dem Kaufdatum benachrichtigen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum eine Räumungsklage gegen den Mieter einreichen.
Der neue Erwerber dieser Immobilie übernimmt alle Bestimmungen des zwischen dem früheren Eigentümer und dem Mieter geschlossenen Vertrags. Daher hat er bei Beendigung des Mietvertrags das Recht, eine Klage wegen Bedürftigkeit einzureichen. Ist dieser Zeitraum jedoch lang, so sieht das Gesetz eine Frist von sechs Monaten vor, innerhalb derer der Mieter geräumt werden kann, ohne diese Frist abzuwarten, und legt fest, dass nach Ablauf dieser Frist eine Räumungsklage eingereicht werden kann. Zu diesem Zweck muss der neue Eigentümer der Wohnung innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Immobilie notariell mitteilen, dass er diese erworben hat und dass er die Wohnung benötigt und daher die Räumung beantragt.
Wenn es sich um ein gemeinsames Grundstück handelt, ist es nicht möglich, den Anteil zu bestimmen, der an dem Grundstück erworben wurde, das dem gemeinsamen Eigentum unterliegt. Wenn ein Parzellierungsplan erstellt wurde, ist es möglich, die Person zu bestimmen, an die die Parzelle verkauft wurde, indem die Parzelle auf der Skizze notiert wird.
Siedlungen mit mehr als 10.000 Einwohnern bei der letzten Volkszählung sind verpflichtet, Flächennutzungspläne zu erstellen. In Siedlungen, die bei der letzten Volkszählung nicht mehr als 10.000 Einwohner hatten, entscheidet der Gemeinderat, ob die Erstellung eines Flächennutzungsplans erforderlich ist.